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12.05.2023

Förderung von Balkonkraftwerke ab 01.06.2023 auch in Edelsfeld

Förderung von Balkonkraftwerken

Die Strompreise steigen und belasten die Geldbeutel der Verbraucher. Mit einem sogenannten Balkonkraftwerk können Haushalte ganz einfach einen Teil ihres Energieverbrauchs selber produzieren und Kosten sparen. Der Gemeinderat der Gemeinde Edelsfeld hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 eine Förderrichtlinie für Balkonkraftwerke (Stecker-Solaranlagen) verabschiedet. Das Förderprogramm tritt am 01.06.2023 in Kraft.

Das Fördervolumen von 5.000 € ist auf 50 Anlagen begrenzt und gilt für private Haushalte, die den Solarstrom in Eigenverbrauch nutzen möchten. Gefördert werden Balkonkraftwerke nach der entsprechenden VDE-Norm, derzeit max. mit 600 Watt Leistung, mit einem einmaligen pauschalen Zuschuss von 100 € pro Haushalt, die nach dem 01.06.2023 angeschafft werden.

Förderberechtigt sind ausschließlich Bürger/innen die in Edelsfeld ihren Hauptwohnsitz haben. Der Förderzeitraum endet spätestens am 31.12.2023.

Die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare sind auf  unsrer Internetseite  unter https://www.edelsfeld.de/buergerservice/rathaus-digital/ unter dem Punkt „Formulare“ oder unter „Aktuelles“ abzurufen und entweder schriftlich bei der Gemeinde oder digital per E-Mail unter gemeinde@edelsfeld.de einzureichen.

Die Auszahlungen erfolgen in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Förderanträge.

 

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