Hausarztpraxis Elisabeth Seidl-Kugler
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Zahnarztpraxis Dr. Christian Schmid
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Polizei – Notruf
110
Rettungsdienst / Notarzt / Feuerwehr
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
First Responder sind eine Ergänzung der Rettungskette. Er ist eine in Maßnahmen der Notfallhilfe ausgebildete Person (Sanitäter), die bei Notfällen die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken soll.
Die ersten Minuten sind bei einem Notfall entscheidend. Dennoch kann es manchmal etwas länger dauern, bis der nächste Rettungswagen eintrifft. Insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen (Starkregen, Nebel, vereiste Fahrbahnen) kann das Eintreffen des Rettungsmittels 15 - 20 Minuten dauern. Um diese Zeit für die Bewohner der Gemeinde Edelsfeld so kurz wie möglich zu halten, haben sich Helfer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde (FF Edelsfeld, FF Sigras, FF Steinling, FF Weißenberg) und auch Bürger zu einer „First Responder“ Truppe in Edelsfeld zusammen geschlossen.
Alle Helfer wohnen im Gemeindebereich Edelsfeld und werden in ihrer Freizeit bei Notfällen direkt und gleichzeitig mit dem Rettungsdienst durch die Rettungsleitstelle alarmiert, um qualifizierte Erste Hilfe zu leisten. Aufgrund der kurzen Anfahrtswege und der Ortskenntnis können so wertvolle Minuten zur Patientenversorgung gewonnen werden. Sie sind montags - freitags von 18.00 - 06.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr einsatzbereit.
Da die First Responder diesen Dienst freiwillig den Bürgern unserer Gemeinde anbieten wollen und es keine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, gibt es keine Zuschüsse oder sonstiges vom Staat. Die Ausbildung, Weiterbildung, Einsatzmaterial und –Kleidung wird nur von Spenden der Bürgern, Firmen und Vereine der Gemeinde finanziert.
Kontonummer:
Empfänger: Gemeinde Edelsfeld
IBAN: DE34 7529 0000 0108 8106 80 VR Bank Amberg-Sulzbach eG
Verwendungszweck: First Responder Spende
Hinweis: Bei einer Spende bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Zuwendungsbestätigung – also keinen schriftlichen Nachweis über die Spendensumme, umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung genannt. Ein sogenannter vereinfachter Nachweis, zum Beispiel eine Buchungsbestätigung der Überweisung, reicht aus. Ab einer Spende von 200 Euro können Sie eine Zuwendungsbestätigung bei der Gemeinde anfordern.